Analytics-Tools im Vergleich: Google Analytics, Fathom, Plausible & Matomo

Wer wissen will, was auf der eigenen Webseite passiert, kommt an Webanalyse nicht vorbei. Doch gerade in Zeiten strenger Datenschutzgesetze wie der DSGVO stellt sich die Frage: Welches Analytics-Tool passt wirklich zu mir – und ist auch rechtlich sicher?
In diesem Beitrag vergleiche ich vier beliebte Tools: Google Analytics, Fathom, Plausible und Matomo. Es geht um Preis, Datenschutz, Funktionsumfang und Benutzerfreundlichkeit. Ich zeige, für wen welches Tool geeignet ist – inklusive meiner persönlichen Empfehlung, die ich auch bei Kundenprojekten erfolgreich einsetze.
Google Analytics – Der mächtige Branchenstandard

Google Analytics (GA) ist das weltweit bekannteste und meistgenutzte Webanalyse-Tool. Es bietet eine beeindruckende Bandbreite an Funktionen – von Traffic-Quellen über Nutzerverhalten bis hin zu Conversion-Tracking. Für viele Unternehmen ist GA der erste Berührungspunkt mit datengetriebener Optimierung.
Der große Vorteil: Es ist kostenlos nutzbar, solange man mit den standardmäßigen Funktionen zufrieden ist. Seit der Einführung von Google Analytics 4 (GA4) hat sich jedoch einiges geändert – viele Nutzer empfinden die neue Oberfläche als weniger intuitiv, und die Datenmodellierung ist komplexer geworden.
Ein entscheidender Nachteil ist die DSGVO-Problematik: Google überträgt Nutzerdaten (wenn auch anonymisiert) auf US-Server, was nach dem Schrems II-Urteil rechtlich umstritten ist. In mehreren EU-Ländern wurden GA-Einsätze bereits als nicht DSGVO-konform eingestuft.
Wer maximale Kontrolle und rechtssichere Webanalyse will, schaut sich daher zunehmend nach Alternativen um.
Fathom Analytics – Minimalistisch und datenschutzfreundlich

Fathom Analytics ist eine moderne Alternative zu Google Analytics, die sich ganz auf Datenschutz, Einfachheit und Schnelligkeit konzentriert. Das kanadische Unternehmen legt großen Wert darauf, keine personenbezogenen Daten zu speichern und verzichtet vollständig auf Cookies – ein klarer Vorteil in Bezug auf die DSGVO-Konformität.
Die Benutzeroberfläche ist bewusst minimalistisch gehalten: Besucherzahlen, Seitenaufrufe, Referrer und Bounce-Rate sind auf einen Blick ersichtlich. Für viele kleine und mittlere Unternehmen reicht dieser Funktionsumfang völlig aus. Wer tiefere Analysen oder individuelle Events braucht, kann diese per API integrieren.
Fathom ist kostenpflichtig, startet aber mit einem überschaubaren Monatsbeitrag (ab 15 USD). Die Server befinden sich in der EU und Kanada – alle DSGVO-Anforderungen werden laut Anbieter erfüllt, und ein AV-Vertrag ist verfügbar.
Kurz gesagt: Fathom ist ideal für alle, die Datenschutz ernst nehmen und keine Lust auf überladene Dashboards haben.
👉 Öffentliche Demo auf der offiziellen Webseite: https://usefathom.com/demo
Plausible Analytics – Europäisch, Open Source, DSGVO-konform

Plausible Analytics ist ein schlankes, Open-Source-basiertes Webanalyse-Tool mit Sitz in Estland – entwickelt speziell für den europäischen Markt und vollständig DSGVO-konform. Genau wie Fathom verzichtet Plausible auf Cookies, erstellt keine Nutzerprofile und verarbeitet keine personenbezogenen Daten.
Die Bedienoberfläche ist klar strukturiert und besonders für Einsteiger leicht verständlich. Besucherquellen, Seitenaufrufe, Verweildauer und Conversion-Ziele sind schnell ersichtlich. Auch hier liegt der Fokus auf Klarheit statt Komplexität. Besonders praktisch: Durch einfache Integrationen lassen sich Ereignisse und Kampagnen auch ohne technische Vorkenntnisse erfassen.
Plausible ist ein kostenpflichtiger Dienst (ab ca. 9 € im Monat), bietet jedoch durch seine Open-Source-Natur auch die Möglichkeit zum Selbsthosting. Das gibt technisch versierten Nutzern volle Kontrolle über ihre Daten.
Für Datenschutzbewusste und alle, die sich von Google lösen wollen, ist Plausible eine starke, transparente Alternative.
👉 Demo-Dashboard mit Echtzeit-Daten von Plausible selbst https://plausible.io/plausible.io
Matomo – Der Alleskönner mit Self-Hosting-Option

Matomo (ehemals Piwik) ist ein sehr leistungsstarkes Webanalyse-Tool, das sich besonders durch seine Flexibilität und Datenschutzfreundlichkeit auszeichnet. Es kann sowohl als Cloud-Service genutzt als auch vollständig selbst gehostet werden – letzteres ist besonders für datensensible Organisationen und öffentliche Einrichtungen attraktiv.
Matomo bietet nahezu alle Funktionen von Google Analytics – inklusive detaillierter Besucherberichte, Conversion-Tracking, Heatmaps und sogar A/B-Tests. Anders als Fathom oder Plausible ist Matomo deutlich funktionsreicher, dafür aber auch komplexer in der Bedienung.
Der große Vorteil: Bei Self-Hosting verbleiben sämtliche Daten auf den eigenen Servern. Damit lässt sich eine vollständige DSGVO-Konformität umsetzen, ohne Drittanbieter einzubinden. Die Open-Source-Version ist kostenlos, für die Cloud-Variante fallen Gebühren an (ab ca. 21 € pro Monat, je nach Traffic-Volumen).
Matomo eignet sich besonders für größere Unternehmen, Agenturen oder Datenschutzverantwortliche, die maximale Kontrolle über ihre Nutzerdaten benötigen.
👉 Voll funktionsfähiges Matomo-Demo-System: https://demo.matomo.cloud
Kurzvergleich – Preis, DSGVO, Funktionen & UX
Um die Entscheidung zu erleichtern, hier ein kompakter Vergleich der vier Tools anhand der wichtigsten Kriterien:
Fazit:
- Wer viele Funktionen will und Datenschutz intern regeln kann, ist mit Matomo gut beraten.
- Für einfaches Tracking mit maximaler DSGVO-Konformität sind Plausible oder Fathom ideal.
- Google Analytics bleibt mächtig, ist aber rechtlich problematisch und zunehmend umständlich.
Fazit – Für wen lohnt sich welches Tool?
Die Wahl des richtigen Analytics-Tools hängt stark vom Einsatzzweck, dem Datenschutzbedarf und den internen Ressourcen ab. Alle vier Anbieter haben ihre Stärken – doch nicht jedes Tool passt für jede Situation.
Ich persönlich nutze Fathom Analytics und empfehle es auch den meisten meiner Kunden. Warum? Weil viele meiner Kunden keine Google Ads schalten und somit auch kein tiefgreifendes Conversion-Tracking brauchen. Für diese Zielgruppe ist Fathom ideal: DSGVO-konform, einfach zu bedienen, ohne Cookie-Banner und mit einem transparenten Preismodell, das mehrere Websieten abdeckt.
Natürlich gibt es Ausnahmen:
Wenn Google Ads oder andere Werbeanzeigen wie Meta Ads geschaltet werden, ist ohnehin ein Cookie-Banner und ein Tracking-Pixel erforderlich. In solchen Fällen lohnt sich der Einsatz von Google Analytics, weil man die Einwilligung ohnehin einholen muss – und GA dann ohne Zusatzkosten mehr Analysepotenzial bietet.
Für Unternehmen, die Webanalyse hauptsächlich intern für das Marketingteam betreiben und keine komplexen Werbestrategien fahren, ist Fathom eine klare Empfehlung: schnell, unkompliziert, datenschutzsicher und effizient. Wer mehr technische Kontrolle oder Features wie A/B-Tests braucht, kann zu Matomo greifen, während Plausible einen super Mittelweg mit viel Transparenz und Open-Source-Mentalität bietet.
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Hast du jemals versucht, eine Webseite auf deinem Smartphone zu öffnen, nur um festzustellen, dass die Schrift so klein ist, dass du sie kaum lesen kannst? Oder dass du die Seite hin und her ziehen musst, um alle Inhalte zu sehen? Dann hast du die Erfahrung gemacht, wie es ist, eine Webseite zu nutzen, die nicht für mobile Geräte optimiert ist. In einer Zeit, in der immer mehr Internetnutzer über mobile Geräte auf das Web zugreifen, wird das responsive Webdesign immer wichtiger. Aber was ist eigentlich responsive Webdesign und warum ist es so wichtig? In diesem Leitfaden werden wir diese Fragen klären und dir einige Tipps geben, wie du responsive Webdesign in deiner Arbeit nutzen kannst.
Was ist Responsive Webdesign?
Responsive Webdesign ist ein Ansatz zur Webgestaltung, bei dem eine Webseite so gestaltet wird, dass sie auf verschiedenen Geräten und Bildschirmgrößen optimal dargestellt wird. Das bedeutet, dass die Webseite automatisch ihre Layout und Design an das Gerät anpasst, auf dem sie betrachtet wird – sei es ein Desktop-Computer, ein Laptop, ein Tablet oder ein Smartphone.
Warum ist Responsive Webdesign wichtig?
Es gibt mehrere Gründe, warum responsive Webdesign wichtig ist:
- Verbesserung der Nutzererfahrung: Responsive Webdesign sorgt dafür, dass die Nutzer deiner Webseite eine optimale Erfahrung haben, unabhängig davon, welches Gerät sie verwenden. Das macht es für sie einfacher, sich auf deiner Webseite zurechtzufinden, die gewünschten Informationen zu finden oder eine Aktion durchzuführen.
- Steigerung des Traffics: Da immer mehr Menschen das Internet über mobile Geräte nutzen, kann ein responsives Webdesign dazu beitragen, den Traffic auf deiner Webseite zu erhöhen.
- Verbesserung der SEO: Suchmaschinen wie Google bevorzugen Webseiten, die für mobile Geräte optimiert sind. Durch die Implementierung von Responsive Webdesign kannst du also deine SEO verbessern und deine Webseite in den Suchergebnissen nach oben bringen.
Tipps zur Umsetzung von Responsive Webdesign
Jetzt, da wir wissen, was Responsive Webdesign ist und warum es wichtig ist, lass uns einige Tipps zur Umsetzung betrachten:
- Nutze flexible Layouts: Bei flexiblen Layouts passt sich die Breite der Webseite automatisch an die Größe des Viewports an. Du kannst dies erreichen, indem du relative Einheiten wie Prozentsätze statt fester Einheiten wie Pixel verwendest.
- Nutze flexible Bilder: Stelle sicher, dass sich auch deine Bilder an verschiedene Bildschirmgrößen anpassen. Du kannst dies erreichen, indem du CSS-Befehle verwendest, die die maximale Breite der Bilder auf 100% des Container-Elements setzen.
- Nutze Media Queries: Media Queries sind eine Funktion von CSS, die es dir ermöglicht, verschiedene Styles für verschiedene Geräte anzuwenden.
- Teste deine Webseite auf verschiedenen Geräten: Stelle sicher, dass du deine Webseite auf verschiedenen Geräten und Bildschirmgrößen testest, um sicherzustellen, dass sie auf allen Geräten gut aussieht und funktioniert.
Indem du diese Tipps befolgst, kannst du eine Webseite erstellen, die nicht nur gut aussieht, sondern auch auf jedem Gerät gut funktioniert. So kannst du sicherstellen, dass du deinen Nutzern unabhängig von ihrem Gerät eine positive Erfahrung bietest. Und das ist schließlich das ultimative Ziel des Responsive Webdesigns!

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine rechtliche Beratung dar. Trotz sorgfältiger Recherche und Aufbereitung können keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte übernommen werden. Für eine verbindliche Einschätzung oder rechtliche Beratung wende dich bitte an eine entsprechend qualifizierte Fachperson oder Rechtsberatung.
Ab dem 28. Juni 2025 tritt eine wichtige gesetzliche Regelung in Kraft, die für viele Gestalter von Internetseiten, Programmierer und Betreiber digitaler Angebote erhebliche Auswirkungen hat: das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG. Künftig wird die barrierefreie Gestaltung von Internetseiten zur Pflicht, nicht mehr nur für staatliche Stellen, sondern auch für viele privatwirtschaftliche Unternehmen. Wer eine Internetseite oder einen digitalen Dienst für Verbraucher anbietet, muss sicherstellen, dass diese Angebote auch für Menschen mit Einschränkungen zugänglich sind. Für alle, die mit modernen CMS Systemen wie Webflow arbeiten, beginnt jetzt die entscheidende Vorbereitungszeit.
Was regelt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz genau?
Das BFSG ist die deutsche Umsetzung einer europäischen Richtlinie zur Barrierefreiheit. Ziel dieser Regelung ist es, digitale Angebote so zu gestalten, dass sie von allen Menschen genutzt werden können. Unabhängig von körperlichen oder geistigen Einschränkungen. Während bisher hauptsächlich staatliche Einrichtungen zur Barrierefreiheit verpflichtet waren, gilt diese Pflicht nun auch für privatwirtschaftliche Unternehmen, die digitale Leistungen für Verbraucher bereitstellen.
Dazu zählen unter anderem Internetseiten, mobile Anwendungen, Verkaufsplattformen, Buchungssysteme oder auch Selbstbedienungsterminals. Das Gesetz sorgt dafür, dass niemand mehr von wichtigen Informationen oder Dienstleistungen ausgeschlossen wird, nur weil eine Internetseite schlecht lesbar oder nicht bedienbar ist.
Welche Unternehmen sind betroffen - und gibt es Ausnahmen?
Grundsätzlich gilt das BFSG für alle Anbieter digitaler Leistungen, die mehr als zehn Beschäftigte haben oder einen Jahresumsatz von über zwei Millionen Euro erzielen. Besonders betroffen sind Betreiber von Online-Geschäften, Geldinstitute, Verkehrsbetriebe oder Anbieter von Telekommunikation. Aber auch kleinere Betriebe sollten sich mit dem Thema befassen, denn immer mehr öffentliche oder große private Auftraggeber verlangen bereits heute barrierefreie Lösungen.
Wer also Internetseiten für gewerbliche Kunden erstellt - sei es als Einzelperson oder als kleine Agentur - sollte sich frühzeitig mit den Anforderungen vertraut machen. Denn auch wenn man rechtlich nicht direkt betroffen ist, wird die Barrierefreiheit zunehmend zum Qualitätskriterium im Wettbewerb und in der öffentlichen Auftragsvergabe.
Was muss ab 2025 technisch und gestalterisch beachtet werden?
Die konkreten Vorgaben orientieren sich an den sogenannten Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG), genauer gesagt an der Stufe 2.1, Niveau AA. Diese technischen Regeln legen fest, wie eine Internetseite gestaltet sein muss, damit sie für möglichst viele Menschen zugänglich ist.
Dazu gehören unter anderem folgende Punkte:
- Die gesamte Seite muss mit der Tastatur bedienbar sein, also ohne Maus oder Touchscreen.
- Texte und Elemente müssen ausreichend kontrastreich und gut lesbar gestaltet sein.
- Bilder müssen mit beschreibenden Texten versehen sein, damit Vorlesesoftware sie erkennen kann.
- Die Inhalte sollten klar strukturiert und verständlich formuliert sein - auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten oder geringem Lesevermögen.
- Es dürfen keine rein visuellen Hinweise verwendet werden (zum Beispiel: „Klicken Sie auf das rote Feld“), sondern es muss eine alternative Beschreibung geben.
Für diejenigen, die Internetseiten mit Webflow gestalten, bieten sich hierbei viele Vorteile. Das Programm erlaubt es, sauberen Quelltext zu erzeugen, strukturelle Elemente wie Navigation oder Überschriften korrekt zu kennzeichnen und beschreibende Hinweise für Vorleseprogramme einzufügen. Wer sich mit den Möglichkeiten beschäftigt, kann nahezu alle Anforderungen des BFSG direkt umsetzen.
Barrierefreiheit und Webflow - ein guter Weg zur Umsetzung
Die Gestaltung barrierefreier Seiten ist nicht nur eine technische Aufgabe. Es geht ebenso um die Benutzerfreundlichkeit, um Sprache, Klarheit und Übersicht. Genau hier hat sich Webflow in vielen Projekten bewährt: Es erlaubt eine klare Gliederung der Inhalte, einfache Einbindung erklärender Hinweise und bietet gestalterische Freiheit bei gleichzeitiger Einhaltung der Vorgaben.
Wichtig ist, dass man frühzeitig im Entwurfsprozess an die Barrierefreiheit denkt. Wer beispielsweise auf eine logische Reihenfolge der Inhalte, gut sichtbare Bedienelemente und aussagekräftige Beschriftungen achtet, spart sich später aufwendige Nachbesserungen. Auch zusätzliche Hilfsmittel - wie die Erweiterung von Finsweet zur Überprüfung der Barrierefreiheit - erleichtern die Umsetzung im Arbeitsalltag.
Warum sich rechtzeitiges Handeln lohnt
Auch wenn das Gesetz erst 2025 in Kraft tritt - der Aufwand für eine durchgängig barrierefreie Internetseite ist nicht zu unterschätzen. Wer heute bereits beginnt, seine Projekte anzupassen, vermeidet spätere Engpässe und Positioniert sich als verlässlicher Partner.
Hinzu kommt: Barrierefreie Internetseiten bieten nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch klare Vorteile im Wettbewerb. Sie sind leichter zu finden, benutzerfreundlicher und sprechen ein breiteres Publikum an - einschließlich älterer Menschen oder Personen mit temporären Einschränkungen. Darüber hinaus steigert eine gut strukturierte und zugängliche Seite die Verweildauer der Besucher und kann die Verkaufszahlen positiv beeinflussen.
Vor allem aber gilt: Barrierefreiheit ist ein Ausdruck von Verantwortung und Respekt. In einer digitalisierten Gesellschaft sollte niemand durch technische Hürden ausgeschlossen werden - weder beim Einkaufen, noch beim Informationszugang oder bei alltäglichen Dienstleistungen.
Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, um Weichen zu stellen
Die Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes mögen auf den ersten Blick wie zusätzliche Hürden wirken. Doch sie bieten auch die Gelegenheit, digitale Angebote grundlegend zu verbessern - sowohl technisch als auch inhaltlich. Wer frühzeitig beginnt, die eigene Internetseite oder die seiner Kunden auf Barrierefreiheit zu prüfen, verschafft sich nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern hebt die Qualität des gesamten Auftritts auf ein neues Niveau.
Vielleicht lohnt es sich gerade jetzt, einen Blick auf aktuelle Projekte zu werfen, Potenziale zur Verbesserung zu erkennen und bewusste Entscheidungen für ein zugänglicheres Internet zu treffen. Die Werkzeuge dafür stehen bereit - es kommt nur darauf an, sie gezielt zu nutzen.