BFSG 2025: Diese Webdesign-Anforderungen gelten bald verpflichtend

Rechtliches
Webflow
Entwicklung
30.06.2025
5
min Lesezeit
Gelber Hintergrund mit grafischem Muster; in der Bildmitte befinden sich drei Symbole: ein Auge, ein Ohr und eine klickende Computermaus – als Zeichen für digitale Barrierefreiheit.“
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine rechtliche Beratung dar. Trotz sorgfältiger Recherche und Aufbereitung können keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte übernommen werden. Für eine verbindliche Einschätzung oder rechtliche Beratung wende dich bitte an eine entsprechend qualifizierte Fachperson oder Rechtsberatung.

Ab dem 28. Juni 2025 tritt eine wichtige gesetzliche Regelung in Kraft, die für viele Gestalter von Internetseiten, Programmierer und Betreiber digitaler Angebote erhebliche Auswirkungen hat: das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG. Künftig wird die barrierefreie Gestaltung von Internetseiten zur Pflicht, nicht mehr nur für staatliche Stellen, sondern auch für viele privatwirtschaftliche Unternehmen. Wer eine Internetseite oder einen digitalen Dienst für Verbraucher anbietet, muss sicherstellen, dass diese Angebote auch für Menschen mit Einschränkungen zugänglich sind. Für alle, die mit modernen CMS Systemen wie Webflow arbeiten, beginnt jetzt die entscheidende Vorbereitungszeit.

Was regelt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz genau?

Das BFSG ist die deutsche Umsetzung einer europäischen Richtlinie zur Barrierefreiheit. Ziel dieser Regelung ist es, digitale Angebote so zu gestalten, dass sie von allen Menschen genutzt werden können. Unabhängig von körperlichen oder geistigen Einschränkungen. Während bisher hauptsächlich staatliche Einrichtungen zur Barrierefreiheit verpflichtet waren, gilt diese Pflicht nun auch für privatwirtschaftliche Unternehmen, die digitale Leistungen für Verbraucher bereitstellen.

Dazu zählen unter anderem Internetseiten, mobile Anwendungen, Verkaufsplattformen, Buchungssysteme oder auch Selbstbedienungsterminals. Das Gesetz sorgt dafür, dass niemand mehr von wichtigen Informationen oder Dienstleistungen ausgeschlossen wird, nur weil eine Internetseite schlecht lesbar oder nicht bedienbar ist.

Welche Unternehmen sind betroffen - und gibt es Ausnahmen?

Grundsätzlich gilt das BFSG für alle Anbieter digitaler Leistungen, die mehr als zehn Beschäftigte haben oder einen Jahresumsatz von über zwei Millionen Euro erzielen. Besonders betroffen sind Betreiber von Online-Geschäften, Geldinstitute, Verkehrsbetriebe oder Anbieter von Telekommunikation. Aber auch kleinere Betriebe sollten sich mit dem Thema befassen, denn immer mehr öffentliche oder große private Auftraggeber verlangen bereits heute barrierefreie Lösungen.

Wer also Internetseiten für gewerbliche Kunden erstellt - sei es als Einzelperson oder als kleine Agentur - sollte sich frühzeitig mit den Anforderungen vertraut machen. Denn auch wenn man rechtlich nicht direkt betroffen ist, wird die Barrierefreiheit zunehmend zum Qualitätskriterium im Wettbewerb und in der öffentlichen Auftragsvergabe.

Was muss ab 2025 technisch und gestalterisch beachtet werden?

Die konkreten Vorgaben orientieren sich an den sogenannten Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG), genauer gesagt an der Stufe 2.1, Niveau AA. Diese technischen Regeln legen fest, wie eine Internetseite gestaltet sein muss, damit sie für möglichst viele Menschen zugänglich ist.

Dazu gehören unter anderem folgende Punkte:

  • Die gesamte Seite muss mit der Tastatur bedienbar sein, also ohne Maus oder Touchscreen.
  • Texte und Elemente müssen ausreichend kontrastreich und gut lesbar gestaltet sein.
  • Bilder müssen mit beschreibenden Texten versehen sein, damit Vorlesesoftware sie erkennen kann.
  • Die Inhalte sollten klar strukturiert und verständlich formuliert sein - auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten oder geringem Lesevermögen.
  • Es dürfen keine rein visuellen Hinweise verwendet werden (zum Beispiel: „Klicken Sie auf das rote Feld“), sondern es muss eine alternative Beschreibung geben.

Für diejenigen, die Internetseiten mit Webflow gestalten, bieten sich hierbei viele Vorteile. Das Programm erlaubt es, sauberen Quelltext zu erzeugen, strukturelle Elemente wie Navigation oder Überschriften korrekt zu kennzeichnen und beschreibende Hinweise für Vorleseprogramme einzufügen. Wer sich mit den Möglichkeiten beschäftigt, kann nahezu alle Anforderungen des BFSG direkt umsetzen.

Barrierefreiheit und Webflow - ein guter Weg zur Umsetzung

Die Gestaltung barrierefreier Seiten ist nicht nur eine technische Aufgabe. Es geht ebenso um die Benutzerfreundlichkeit, um Sprache, Klarheit und Übersicht. Genau hier hat sich Webflow in vielen Projekten bewährt: Es erlaubt eine klare Gliederung der Inhalte, einfache Einbindung erklärender Hinweise und bietet gestalterische Freiheit bei gleichzeitiger Einhaltung der Vorgaben.

Wichtig ist, dass man frühzeitig im Entwurfsprozess an die Barrierefreiheit denkt. Wer beispielsweise auf eine logische Reihenfolge der Inhalte, gut sichtbare Bedienelemente und aussagekräftige Beschriftungen achtet, spart sich später aufwendige Nachbesserungen. Auch zusätzliche Hilfsmittel - wie die Erweiterung von Finsweet zur Überprüfung der Barrierefreiheit - erleichtern die Umsetzung im Arbeitsalltag.

Warum sich rechtzeitiges Handeln lohnt

Auch wenn das Gesetz erst 2025 in Kraft tritt - der Aufwand für eine durchgängig barrierefreie Internetseite ist nicht zu unterschätzen. Wer heute bereits beginnt, seine Projekte anzupassen, vermeidet spätere Engpässe und Positioniert sich als verlässlicher Partner.

Hinzu kommt: Barrierefreie Internetseiten bieten nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch klare Vorteile im Wettbewerb. Sie sind leichter zu finden, benutzerfreundlicher und sprechen ein breiteres Publikum an - einschließlich älterer Menschen oder Personen mit temporären Einschränkungen. Darüber hinaus steigert eine gut strukturierte und zugängliche Seite die Verweildauer der Besucher und kann die Verkaufszahlen positiv beeinflussen.

Vor allem aber gilt: Barrierefreiheit ist ein Ausdruck von Verantwortung und Respekt. In einer digitalisierten Gesellschaft sollte niemand durch technische Hürden ausgeschlossen werden - weder beim Einkaufen, noch beim Informationszugang oder bei alltäglichen Dienstleistungen.

Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, um Weichen zu stellen

Die Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes mögen auf den ersten Blick wie zusätzliche Hürden wirken. Doch sie bieten auch die Gelegenheit, digitale Angebote grundlegend zu verbessern - sowohl technisch als auch inhaltlich. Wer frühzeitig beginnt, die eigene Internetseite oder die seiner Kunden auf Barrierefreiheit zu prüfen, verschafft sich nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern hebt die Qualität des gesamten Auftritts auf ein neues Niveau.

Vielleicht lohnt es sich gerade jetzt, einen Blick auf aktuelle Projekte zu werfen, Potenziale zur Verbesserung zu erkennen und bewusste Entscheidungen für ein zugänglicheres Internet zu treffen. Die Werkzeuge dafür stehen bereit - es kommt nur darauf an, sie gezielt zu nutzen.

Häufige Fragen zum BFSG und Webdesign

Gilt das BFSG auch für bestehende Websites?
Ja, auch bereits online befindliche Seiten müssen bis 2025 angepasst werden.
Was ist, wenn meine Seite nur selten besucht wird?
Unabhängig vom Traffic gilt die Pflicht, wenn du unter das Gesetz fällst.
Muss ich Webflow komplett neu aufsetzen?
Nein, aber du solltest deine Seite sorgfältig prüfen und gegebenenfalls optimieren.
Wie teste ich meine Webflow-Seite auf Barrierefreiheit?
Mit Tools wie WAVE oder Lighthouse sowie manuellen Screenreader-Tests
Reicht es, WCAG 2.1 zu erfüllen?
Ja, das ist die empfohlene technische Basis für BFSG-Konformität.
Kann ich als Freelancer haftbar gemacht werden?
Ja, vor allem wenn du Kundenseiten entwickelst, die nicht gesetzeskonform sind.
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